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18 April 2023

912 days ago


Was ist ein Sperrkonto (finanzieller Nachweis)?

Gemäß Verordnung der Deutschen Botschaft (aktualisiert am 22.02.2022) ist eine der zwingenden Voraussetzungen bei der Beantragung eines Visums für eine deutsche Berufsausbildung: Sicherung des Lebensunterhalts / Nachweis der ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit.

Machen Sie eine Einzahlung gemäß den Anforderungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Studiums in Deutschland auf ein Sperrkonto in Deutschland (z. B. bei der VietinBank, einer Filiale in Deutschland oder der Deutschen Bank). Sie können in Euro oder VND zahlen, die zum Wechselkurs am Zahlungstag umgerechnet werden.
=> Diesen Betrag können internationale Studierende monatlich ausgeben, um nach den vorgeschriebenen Normen zu leben.

In welchem ​​Fall ist bei einem Auslandsstudium in Deutschland die Eröffnung eines Sperrkontos (Finanzierungsnachweis) erforderlich?

Situation 1: Wenn internationale Studierende vor Beginn der Berufsausbildung Deutsch B2 lernen:
Nachzuweisen sind mindestens 909 Euro/Monat x Anzahl Monate.
Beispiel: Lernende müssen 4 Monate B2 (kostenlos) lernen, bevor sie eine Berufsausbildung beginnen können.
Der zu sperrende Betrag ist wie folgt: 4 Monate x 909E = 3636 Euro
Situation 2: Während der Ausbildungszeit, wenn das Azubi-Gehalt 909 Euro nicht ausreicht, muss der internationale Student mehr Geld auf dem Sperrkonto nachweisen.
Beispiel: Internationaler Student von Restaurant – Hotel, Gehalt im 1. Jahr beträgt 859 Euro, Gehalt im 2. Jahr beträgt 909 Euro, Gehalt im 3. Jahr beträgt 969 Euro
Die einzufrierende Menge beträgt:
Lehrjahr 1: (909E – 859E) * 12 Monate = 600 Euro
Lehrjahr 2: Lehrlohn = 909E => Kein Sperrkonto erforderlich
Lehrjahr 3: Lehrlingsentgelt > 909E => Kein Sperrkonto erforderlich

Aufmerksamkeit der „Blockade“

Das Wort „BLOCKADE“ im Konto bedeutet, dass der MAXIMALE Betrag, den internationale Studierende jeden Monat abheben können,speziell begrenzt ist. Das bedeutet, dass internationale Studierende nicht beliebig viel Geld abheben können, sondern nur gemäß der Kontoobergrenze / 1 Monat, zB: Die Höhe des 1. Jahreskontos beträgt 600 Euro / 12 Monate. Internationale Studenten können also jeden Monat nur den korrekten Betrag von ihrem Konto abheben, dh (600 E: 12 Monate = 50 E) nur für das erste Jahr. Damit soll eine sichere Schwelle für internationale Studierende gewährleistet werden, um ihren Lebensunterhalt in Deutschland immer selbst bestreiten zu können.
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